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Die 90er

Die 90er

  • „Aber, aber, Frau Oberin“ neckte auf einem Plakat ein bekannter Schauspieler eine Nonne mit einem Bierglas in der Hand und dem Satz „Kann ein *** Sünde sein?“ Das stufte der Werberat nicht als Verletzung religiöser Gefühle ein – auch eine Nonne dürfe Bier trinken.
     
  • Ist es gewaltverherrlichend, wenn ein Arzneimittelhersteller einen Punker abbildet und dazu schreibt „Rheuma braucht etwas gegen freie Radikale…“? Nein, sagt der Werberat.
     
  • „Wir lassen Sie nicht hängen!“, teilte eine Kfz-Werkstatt mit und fügte dem Anzeigenbild eine Frau hinzu, die ihre Brüste von unten stützte. Das Bild verschwand aus der Öffentlichkeit, nachdem der Werberat die Firma auf den diskriminierenden Charakter des Sujets aufmerksam gemacht hatte.
     
  • Ein Anbieter von Badezimmermöbeln zeigte einen Mann in der Badewanne, der einem nackten, in die Höhe gereckten Kind ein Küsschen gibt. Das verharmlose sexuellen Missbrauch an Kindern, lautete der Protest. Dem folgte der Werberat nicht. Die Szene sei familienüblich, auch fehlten jegliche Anhaltspunkte für einen Missbrauch.
     
  • Eine Werbegesellschaft für Agrarprodukte warb mit der Abbildung eines jungen Mannes mit halb geöffneter Hose – sowie dem Satz „Ich mag’s am liebsten mit jungem Gemüse“. Diese Doppeldeutigkeit erniedrige Frauen, empörte sich eine Beschwerdeführerin. Die Werbegesellschaft zog das Motiv zurück.
     
  • Männerdiskriminierend? Werbeanzeige für Wäsche: Eine junge Frau schaut einem Mann vorne in die Unterhose. Dort werde der Wert des Mannes auf den Inhalt seines Slips reduziert, so die Bürgerkritik, die der Werberat dem Unternehmen vorlegte. Das Motiv wurde nicht mehr geschaltet.
     
  • Auch die folgende Anzeige einer HiFi-Firma erscheint nicht mehr: „Machen Sie blau!“. Das sei Aufruf zum Betrug am Sozialsystem, so der berechtigte Vorwurf.
     
  • Auf einem Blatt des Werbekalenders eines Dienstleistungsunternehmens war eine halbnackte Frau als Tigerkatze dargestellt. Untertitel: „Tiere sind auch nur Menschen.“ Eine Frauen-Gleichstellungsstelle bewertete das als diskriminierend. Die Firma erkannte den Zusammenhang und verzichtet künftig auf solche Bilder.
     
  • TV-Spot eines Kreditinstituts: Ein seriös gekleideter Mann springt von der Brücke; es sieht nach Selbstmord offensichtlich wegen finanzieller Nöte aus – bis am Schluss deutlich wird, dass er ein Bungee-Springer ist. Das Spiel mit menschlicher Verzweiflung beanstandete der Werberat, der Spot wird nicht mehr verwendet.
     
  • Eine Beschwerdeführerin wandte sich grundsätzlich gegen TV-Werbung für Monatshygiene. Der Werberat: Keine grundsätzliche Verletzung des Anstandsgefühls. Heute würde durch Aufklärungsunterricht auch an Schulen über Fragen der Menstruation offen gesprochen.
     
  • „Lieber einen Vogel in der Anzeige als ein Tauber vor dem Radio“ –  lautete der Werbespruch eines Radiosenders, der wegen Diskriminierung gehörloser Mitmenschen eingestellt wurde.
     
  • Gefährlich, wenn in einer Anzeige für Körperpflegemittel Vater und kleiner Sohn unter der Dusch zu sehen – der Kleine mit einem Stereo-Kopfhörer Musik hörend? Ja, sagt der Werberat, auch wenn das gezeigte Gerät gefahrlos in Zusammenhang mit Wasser verwendet werden kann: Es gehe von dem Bild zumindest die Gefahr der Nachahmung aus, die mit netzgespeisten Geräten tödlich sein kann.
     
  • Diskriminierung des Islam sah ein Beschwerdeführer in diesem Plakatbild eines Zigarettenproduzenten: ein hingestreckter Arm, der einer verschleierten Muslima eine Zigarette anbietet. Keine Beanstandung durch den Werberat – die Abbildung einer Frau in einer Burka könne nicht als Diskriminierung einer Religion eingestuft werden.
     
  • „Immer mehr Jugendliche klauen, randalieren und saufen. Wir zeigen das Doppelleben der Jugend. Verschließen Sie nicht die Augen. Lesen Sie jetzt die neue Serie.“ So ging eine Zeitung werblich auf Leserfang. Das sei ein grob verzerrtes Bild der nachrückenden Generation und beleidigend, sagte der Werberat, woraufhin der Herausgeber seine Kampagne zurückzog.
     
  • „…absolute Sicherheit…“ versprach ein deutscher Automobilproduzent unter Hinweis auf sein computergestütztes Antriebssystem. Das sei wettbewerbswidrig, meinte ein Beschwerdeführer – eine ‚absolute Sicherheit‘ gebe es nicht. Der Werberat gab den Fall an die klagebefugte Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs weiter. Die erwirkte eine Unterlassungserklärung der Autofirma.
     
  • In der Anzeige einer Zigarettenmarke waren zwei Frauen in Hauskitteln zu sehen. „Frauenfeindlich!“, so der Protest. Das beurteilten die Werberatsmitglieder anders: Die bloße Abbildung spiegele Lebensrealität wieder – ohne diskriminierende Posen und entsprechende Werbetexte.
     
  • Auf einem Bierdeckel 80 Striche. Dazu der Spruch „Und wohin gehen wir jetzt?“ Das sei eine Aufforderung zum Alkoholmissbrauch, meinte eine Werbekritikerin und ebenso der Werberat. Die Anzeige erschien nicht mehr.
     
  • TV-Spot für ein Kaubonbon mit der Behauptung, damit könne Müdigkeit beim Autofahren überwunden werden. Der Werberat leitete die Beschwerde dieser „bewussten Täuschung“ an den Verein für lautere Heilmittelwerbung (INTEGRITAS) weiter, der die Abänderung des Spots durchsetzte.
     
  • Neueröffnung eines Supermarkts: “ Heute 8.00 Uhr wird das *** gestürmt!“ Neben diesem Werbespruch eine geballte Faust und die Unterschrift „Kommando 1. Juli“. Diese Anlehnung an Form und Sprache von politischen Terroranschlägen missbilligte der Werberat. Die Anzeige wurde abgeändert, das Handelsunternehmen verzichtet künftig auf solche Werbeformen.
     
  • In einem Kinospot eines Elektronikfachmarkts flüstert ein alter Mann auf dem Sterbebett dem herbeigeeilten Priester ins Ohr: „Bei *** gibt’s Sonderangebote.“ Das hielten Bürger für menschenunwürdig, was der Werberat dem Händler mitteilte. Der zog den Spot zurück.
     
  • „Kein Sex. Aber 18 Millionen Kontakte“ stand neben dem Bild einer aufreizend geschminkten Frau; ihre entblößte Brust deckt sie sehr spärlich mit den eigenen Händen ab. Mit diesem Sujet wollte eine Zeitschrift Anzeigenkunden auf ihre Werbeleistung aufmerksam machen. Frauendiskriminierend, sagten Kritiker sowie Werberat mit der Folge des Rückzugs der Anzeige.