Werbekodex
Leitfaden zum Werbekodex des Deutschen Werberats
HERABWÜRDIGUNG / DISKRIMINIERUNG
Die Zuständigkeit des Werberats ist medienübergreifend und gilt für sämtliche Formen der kommerziellen Kommunikation – online und offline. Erfasst ist klassische Werbung zum Beispiel im Fernsehen, auf Plakaten, in Zeitungen oder Zeitschriften, im Radio, im Kino, aber auch Internet-/Mobile-Werbung, Werbung in Sozialen Netzwerken, Sponsoring-Maßnahmen oder Werbung am Verkaufsort. Der Deutsche Werberat ist nicht zuständig für die Werbung von politischen Parteien, Kirchen, Stiftungen, Vereinen oder Nicht-Regierungsorganisationen. Bezieht sich die Beschwerde auf einen möglichen Gesetzesverstoß (und nicht auf die Missachtung der freiwilligen Werbekodizes), leitet der Werberat den Fall an klagebefugte Institutionen weiter oder informiert die Beschwerdeführer, an wen sie sich wenden können.
Als Leitplanken tragen die Verhaltensregeln des Werberats (Werbekodex) bereits bei der Gestaltung von Werbung dazu bei, dass Grenzüberschreitungen vermieden werden. Die Grundregeln zur kommerziellen Kommunikation sowie spezielle Verhaltenskodizes sind zudem Basis der Entscheidungen des Werberats über einzelne Werbemaßnahmen. Die Verfahrensordnung des Werberats und seine Arbeitsgrundsätze garantieren ein einheitliches und faires Verfahren für die beteiligten Beschwerdeführer und Unternehmen.
Anhand von fiktiven Beispielen (Klick auf die Kachel) zu den einzelnen Regelwerken erläutern wir, wie sich der Werberat zu bestimmten Themen positioniert. Gezeigt werden zudem einige „Klassiker“ der Werbelandschaft, die vom Gremium in regelmäßigen Abständen immer wieder entschieden werden.
Digitaler Leitfaden zum Download
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