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Leistungsfähigkeit

Leistungsfähigkeit

Die Werbung für alkoholhaltige Getränke soll auch nicht den Eindruck erwecken, dass durch den Konsum von Alkohol die körperliche Leistungsfähigkeit verbessert werden kann oder soziale bzw. sexuelle Erfolge gefördert werden können. Entscheidend für die Beurteilung ist immer, ob die Werbung vermittelt, dass der Konsum des alkoholhaltigen Getränks (mit-)verantwortlich für die Leistungssteigerung oder den sozialen Erfolg (zum Beispiel einen Flirt) ist. Sofern Alkohol nur bei Gelegenheit bestimmter Erfolgsmomente getrunken wird oder sogar erst nach Abschluss dieser Situationen, ist die Verhaltensregel nicht einschlägig.

Werbung darf nicht den Eindruck vermitteln, der Konsum des beworbenen alkoholhaltigen Getränks verbessert die körperliche Leistungsfähigkeit. Dies gilt auch bei alkoholhaltigen Mixgetränken.

Im Anschluss an eine anstrengende Tätigkeit, zum Beispiel einer Wanderung, kann eine Konsumszene unproblematisch gezeigt werden. Dadurch wird nicht vermittelt,  dass die physische Leistungsfähigkeit durch das alkoholhaltige Getränk verbessert wurde.

Alkoholwerbung darf nicht suggerieren, dass der Konsum des beworbenen Produkts (mit-) verantwortlich für einen sozialen Erfolg, beispielsweise das Gelingen einer Party ist. Die bloße Darstellung von maßvollem Alkoholkonsum bei einem sozialen Ereignis verstößt hingegen nicht gegen die Verhaltensregel.

Flirtsituationen können auch in der Alkoholwerbung gezeigt werden. Allerdings muss darauf geachtet werden, dass nicht der Konsum alkoholhaltiger Getränke als der Schlüssel zum sexuellen Erfolg erscheint.