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Gewalttätiges, aggressives oder unsoziales Verhalten

Gewalttätiges, aggressives oder unsoziales Verhalten

In diese Kategorie kann beispielsweise Werbung mit Kriegsszenen oder Waffen fallen.

Kritisch sieht der Werberat die Werbung für ein Computerspiel, in welchem Kriegshandlungen nachgespielt werden zum Beispiel dann, wenn mit einem Slogan wie „Krieg war noch nie so attraktiv“ geworben wird. Aus Sicht des Werberats verherrlicht die Kombination aus Bild und Text reale Kriegshandlungen und damit Gewalt gegen Menschen.

Nicht zu beanstanden ist jedoch der Slogan „Wir kämpfen für Sie“, zum Beispiel in der Werbung einer Rechtsanwaltskanzlei. Das Wort „kämpfen“ beschreibt in diesem Zusammenhang keine Kriegshandlungen, sondern drückt nur einen starken Einsatz aus.

Nicht per se zu beanstanden ist die Werbung für Spielzeugwaffen. Auch wenn dieses Spielzeug nicht auf ungeteilte Zustimmung stößt, muss berücksichtigt werden, dass der Werberat nicht das Produkt selbst, sondern allein die Werbung dafür beurteilt. Selbst unter Kinderpsychologen ist umstritten, inwieweit das Spielen mit waffenähnlichen Gegenständen einen positiven Beitrag zur kindlichen Entwicklung leistet. Ob ein Kind tatsächlich mit solchen Gegenständen spielt, ist aus Sicht des Werberats letztlich eine Entscheidung der Eltern und des persönlichen Umfelds.