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Diskriminierung aufgrund der Herkunft

Diskriminierung aufgrund der Herkunft

Bei klischeehaften Darstellungen von Personengruppen kann der Werberat nur in wenigen Ausnahmefällen einen Verstoß gegen den Werbekodex feststellen. So reicht die Darstellung eines „typischen“ Franzosen nicht aus, um eine Beanstandung zu rechtfertigen. Anders wäre es, wenn mit dem Werbemotiv eine Abwertung der Person oder Personengruppe verbunden wäre.

Eine Diskriminierung aufgrund der Herkunft, Abstammung oder Rasse findet insbesondere bei ausländerfeindlicher Werbung statt. Eine solche liegt beispielsweise dann vor, wenn der Eindruck erweckt wird, von Personengruppen bestimmter Herkunft ginge eine erhöhte Gefahr aus, weil diese besonders gewalttätig seien.