Angsteinflößende Werbung
Angsteinflößende Werbung
Es gilt der Grundsatz, dass es gar keine Werbung geben sollte, die Kinder besonders belastet oder Ängste schürt. Es ist aber möglich, eine evtl. belastende Szene zu zeigen (zum Beispiel Familienkonflikte, Wetterkapriolen, Unfälle), wenn sich unmittelbar aus der Werbung eine positive Auflösung der Szene ergibt („Happy End“).