Sexualisierte Darstellungen von Kindern sind verboten. Das gilt schon nach dem Jugendschutzrecht. An den Werberat wenden sich aber auch Bürger, die den Einsatz von Kindern etwa in modischer Kleidung ablehnen, da dadurch zu Pädophile animiert werden könnte. Entscheidend ist auch hier immer der Einzelfall: Werden Kinder in kindgerechter Pose und Kleidung gezeigt, gibt es keinen Grund für eine Beanstandung. Anders kann zu entscheiden sein, wenn beispielsweise eine Darstellung von jungen Mädchen das bekannte Lolita-Syndrom bedient.