Der Schutz von Kindern und Jugendlichen wird in der Präambel der Verhaltensregeln besonders hervorgehoben: Der Kodex soll verhindern, dass Alkoholwerbung als Ansprache von Minderjährigen missverstanden werden kann. Aus diesem Grund müssen die in der Alkoholwerbung gezeigte Personen mindestens junge Erwachsene sein. Entscheidend ist der optische Eindruck des Betrachters und nicht das tatsächliche Alter des Models. Im Zweifel sollten Darsteller eingesetzt werden, die deutlich sichtbar erwachsen sind. Dies gilt unabhängig von der gesetzlichen Altersgrenze für den Alkoholkonsum.