Verletzung religiöser Gefühle
Verletzung religiöser Gefühle
Ab wann eine Werbung religiöse Gefühle verletzt, ist schwer zu pauschalisieren. In den verschiedenen Religionen herrschen auch verschiedene Ansichten und Empfindungen darüber, ab wann die jeweilige Religion diskreditiert wird. Die Grenze ist überschritten, wenn religiöse Bekenntnisse beschimpft oder verächtlich gemacht werden.
Religiöse Gefühle werden aus Sicht des Werberats beispielsweise in einer Werbung verletzt, die das Leid Jesus Christus am Kreuz ins Lächerliche zieht. Die Kreuzigung ist im Christentum ein bedeutendes Ereignis, das in Form eines stillen Feiertages begangen wird. Es sollte daher nicht als Vorlage für Witze dienen.
Das bedeutet aber nicht, dass jeglicher Bezug zu einer Religion als Verletzung religiöser Gefühle anzusehen ist. Nicht zu beanstanden ist beispielsweise eine Werbung, die eine Darstellung Gottes mit dem Slogan „Einfach göttlich“ betitelt. Aus Sicht des Werberats mag man aus geschmacklichen Gesichtspunkten über eine solche Werbung sicher streiten können. Es wird aber nicht die Absicht verfolgt, Glaubensinhalte verächtlich zu machen.