Werbung für Erotikprodukte
Werbung für Erotikprodukte
Anlass zur Beschwerde gibt immer wieder das Thema Sex. Insbesondere Fernsehwerbung oder Werbung auf Plakaten für Erotikprodukte erhitzt die Gemüter. Eltern möchten oft nicht, dass ihre Kinder Werbung für diese Produkte sehen. Für den Zeitpunkt der Ausstrahlung im Fernsehen sind die Sender verantwortlich, die sich dabei von ihren Jugendschutzbeauftragten beraten lassen. Der Werberat beurteilt den Inhalt einer konkreten Werbung, der unabhängig vom Zeitpunkt der Ausstrahlung Kinder und Jugendliche nicht in ihrer Entwicklung beeinträchtigen darf. Dies gilt auch für Werbung in anderen Medien.
Als angsteinflößend aber nicht per se als Verstoß gegen die Verhaltensregeln des Deutschen Werberats wird beispielsweise die Abbildung von horrorartigen Fantasiefiguren in der Werbung beurteilt. Auch wenn Kinder sich vor diesen Bildern gruseln mögen, reicht dies für eine Beanstandung nicht aus. Zu berücksichtigen ist dabei auch, dass Veranstaltungen, auf denen Menschen mit derartigen Masken zu sehen sind, in vielen Fällen anderweitig kaum beworben werden könnten.
Werbung für Erotikprodukte kann aber zu beanstanden sein, wenn der konkrete Einsatz des Sexspielzeugs gezeigt wird, beispielsweise indem die abgebildete Frau gefesselt und mit einem Knebel im Mund präsentiert wird. Aus Sicht des Gremiums ist eine solche Werbung geeignet, Kinder zu verstören.