Glücksspielwerbung kann auf die Affinität der Zuschauer zum persönlich favorisierten Sportler oder Sportteam Bezug nehmen. Es darf jedoch nicht suggeriert werden, dass durch die Nähe zu einem Team ein Vorteil im Glücksspiel erreicht wird. Das positive Mitfiebern der Zuschauer bei Sportereignissen kann in der Werbung verwendet werden.
Glücksspielwerbung darf nicht suggerieren, man könne durch vermehrtes Spielen zuvor gemachte Verluste zurückgewinnen.
Glückspielwerbung darf Spielern Glück beim Spiel wünschen.
Es darf jedoch in der Werbung für Glücksspiel nicht der Eindruck erweckt werden, durch die Teilnahme am Glücksspiel könnten bestehende finanzielle Probleme gelöst werden.