Werbung mit Prominenten

Werbung mit Prominenten

Verlautbarung des Deutschen Werberats zur Werbung mit Prominenten (Fassung von 2000)

Wiederholt sind dem Deutschen Werberat Beschwerden über Werbemaßnahmen zugeleitet worden, in denen Prominente – insbesondere Politiker – offensichtlich ohne ihr Wissen und ohne ihre Zustimmung zum Zweck der Wirtschaftswerbung abgebildet wurden.

Da mit den Beschwerden ein Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen gerügt wird, das Selbstkontrollorgan der deutschen Werbewirtschaft bestimmungsgemäß aber keine Rechtsverletzungen verfolgt, sieht sich der Deutsche Werberat außerstande, den Beanstandungen nachzugehen. Er wird stattdessen die Beschwerdeführer auf folgende Gesetzeslage hinweisen und ihnen anheimstellen, ihre Rechte gegebenenfalls auch gerichtlich geltend zu machen:

  • In der Werbung dürfen Bilder und /oder Namen von Menschen oder sonstige dem Persönlichkeitsbereich zuzurechnende Darstellungen nur mit deren Zustimmung verwandt werden.
  • Eine Ausnahme von diesem Erfordernis kommt nur dann in Betracht, wenn es sich – wie bei Bundespolitikern – um so genannte Personen der Zeitgeschichte handelt und erkennbar der Informations- und Dokumentationszweck, nicht aber das Geschäftsinteresse, im Vordergrund steht.

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Hier finden Sie eine PDF-Version der Verlautbarung zur Werbung mit Prominenten zum Download.