Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche
Besonderes Augenmerk legen die Verhaltensregeln des Deutschen Werberats über die kommerzielle Kommunikation für alkoholhaltige Getränke auf den Schutz von Minderjährigen. Werbung darf inhaltlich nicht so gestaltet werden, dass sich hierdurch speziell Minderjährige zum Alkoholkonsum animiert fühlen. Hierfür ist noch nicht ausreichend, dass Situationen gezeigt werden, die ggf. auch für Minderjährige interessant sind (z.B. Partys, Sport-Events). Unzulässig sind jedoch Motive, die sich durch ihre Aufmachung spezifisch an Kinder oder Jugendliche richten. Wann dies der Fall ist, kann nur anhand der Umstände des konkreten Sachverhalts beurteilt werden.
Werbung für alkoholhaltige Getränke soll sich inhaltlich nicht speziell an Minderjährige richten. Bei der Beurteilung sind stets alle Umstände des Einzelfalls zu beachten. Je mehr jugendaffine Gestaltungselemente verwendet werden (zum Beispiel Jugendsprache, Darstellung jugendlicher Alltagswelt, jugendliche Aufmachung der Modelle), desto näher liegt die Annahme einer gezielten Ansprache Minderjähriger.
Wichtig für die Mediaplanung: Richtet sich der redaktionelle Teil eines Angebots (TV-Sender, Online-Angebot, App , Zeitschrift etc.) mehrheitlich an Minderjährige, darf in diesen Medien keine Alkoholwerbung geschaltet werden.