Bilanz 2022
Bilanz 2022
1.008 Personen, Institutionen oder Kampagnenorganisationen wandten sich 2022 an den Deutschen Werberat, 30 Prozent weniger als 2021. Die Zahlen spiegeln die gewachsene Sensibilität der Unternehmen bei ihren Werbemaßnahmen wider: Herabwürdigende oder diskriminierende Pointen auf Kosten anderer sind in der Werbung – wie in der Gesellschaft – nicht mehr akzeptiert. Dies belegt auch die rückläufige Rügenzahl mit 8 in 2022 zu 14 im Vorjahr. Die Selbstregulierungseinrichtung der Werbewirtschaft musste im Vorjahr über 398 Fälle und damit 24 Prozent weniger als 2021 entscheiden. In den eingeleiteten Verfahren folgten 91 Prozent aller Unternehmen dem Votum des Gremiums und stoppten oder änderten ihre Werbung, sobald der Werberat diese beanstandet hatte. Die hohe Durchsetzungsquote des Werberats belegt erneut die branchenübergreifende Akzeptanz in der Wirtschaft. Der Deutsche Werberat blieb auch 2022 die gefragte Anlaufstelle für Bürgerbeschwerden zu Werbeinhalten.
Den Bürgern ist es weiterhin wichtig, die Selbstkontrolleinrichtung zu kontaktieren, wenn Werbung als unangemessen empfunden wird. Das Verfahren ist schnell, kostenlos, unkompliziert und im Sinne der Beschwerdeführenden durchsetzungsstark, auch wenn die kritisierte Werbung rein rechtlich gesehen nicht zu beanstanden ist. Die Verbraucher wandten sich auch 2022 mit den unterschiedlichsten Anliegen an den Werberat in Berlin: Sie empfanden es als diskriminierend, wenn bestimmte Bevölkerungsgruppen nicht in der Werbung vertreten waren, andere sahen den vermeintlichen Mainstream zu wenig abgebildet, wieder andere ihre religiösen Gefühle verletzt oder Kinder in ihrer Entwicklung gefährdet. Von den 436 geprüften Motiven oder Spots lagen 38 Fälle nicht im Zuständigkeitsbereich des Werberats, da es sich beispielweise nicht um Wirtschaftswerbung handelte. Auch richteten sich einige Beschwerden gegen Produkte oder Dienstleistungen selbst, nicht aber gegen deren Werbung.
Von Kritik freigesprochen wurden im Bilanzjahr 313 von 398 Werbemotiven, da kein Verstoß gegen die Verhaltensregeln des Deutschen Werberats festzustellen war. In 85 Fällen dagegen kontaktierte der Werberat die werbenden Unternehmen zur geäußerten Bürgerkritik sowie dem geltend gemachten Verstoß gegen den Kodex des Werberats. 77 Werbekampagnen wurden von den betreffenden Unternehmen daraufhin zurückgezogen oder geändert – damit folgten 91 Prozent der kontaktierten Unternehmen der Werberatsentscheidung. Dies ist ein deutlicher Beleg für die Effizienz des Systems der Werbeselbstkontrolle.
Lediglich in 8 Fällen waren die Unternehmen nicht einsichtig, so dass der Werberat Öffentliche Rügen aussprechen musste. Diese verhängte der Werberat 2022 – wie schon im Vorjahr – ausschließlich zu sexistischer Werbung und an kleine oder mittlere Unternehmen, deren kommerzielle Kommunikation nicht immer professionell begleitet wurde.