Darstellung toter Menschen
Darstellung toter Menschen
Anhand der Grundregeln werden beispielsweise Werbemaßnahmen überprüft, in denen versucht wird, tote Menschen als Gegenstand eines Witzes zu nutzen.
Selbstmord und der Tod eines Menschen sollen nach Ansicht des Werberats nicht dazu instrumentalisiert werden, Aufmerksamkeit um jeden Preis zu erregen.
Nicht zu beanstanden ist die Darstellung eines toten Menschen dann, wenn der Tod nicht reißerisch inszeniert wird. Dies ist beispielsweise bei Werbung für Kriminalfilme der Fall, in denen die Aufklärung eines Todesfalls gezeigt wird, ohne dass der Tod selbst ins Lächerliche gezogen wird. Wie bei allen Werbemaßnahmen, ist bei der Beurteilung immer auch der Charakter des die Werbung verbreitenden Mediums und die Situation, in der der Verbraucher mit der Werbung in Kontakt kommt, zu berücksichtigen.