Rückblick

Beschwerdefälle aus 49 Jahren Werberat

Die Daten über das Konfliktmanagement des Deutschen Werberats in den 49 Jahren seiner bisherigen Tätigkeit spiegeln den Wert der Werbeselbstdisziplin wider: Bearbeitete Proteste: 33.214; Werbeaktivitäten vor dem Werberat: 16.200; Beanstandungen des Gremiums: 3.878 Werbemaßnahmen – davon Öffentliche Rügen: 247 (6 Prozent); ad-hoc-Durchsetzungsquote des Gremiums, also vom Werberat beanstandete Werbeaktivität unmittelbar eingestellt / abgeändert: 94 Prozent.

Aus der Beschwerdemenge lässt sich einiges ablesen. So nutzt die Bevölkerung in Deutschland diese Institution als Korrektiv. Mehr noch in 30 Prozent aller zu entscheidenden Vorgänge setzten sich die Beschwerdeführer durch (Werbung geändert oder gestoppt); sie wirken damit als wesentlicher Teil der freiwilligen Reinigungskraft der Werbebranche. Ein Drittel Werbekorrektur bescheinigt den Bürgern gleichzeitig ihre Kompetenz als Werbekritiker.

Ebenso bemerkenswert ist die herausragende Autorität des Werberats. Das Gremium setzt sich fast immer mit seinen Beanstandungen bei den betroffenen Unternehmen durch. Das ist keineswegs selbstverständlich: Es handelt sich bei den meisten Streitfällen um rechtlich einwandfreie Werbung, auf die die Firmen pochen könnten, aber aus werbeselbstdisziplinärer Räson verzichten. Selbst die 6 Prozent Öffentlicher Rügen haben einen meist positiven Effekt: Die derart in die öffentliche Debatte gezogenen Firmen werden in der Regel danach nicht mehr werbekritisch auffällig.

Die hier geschilderten und nach Jahrzehnten aufgeschlüsselten Einzelfälle kritisierter Werbemaßnahmen von Unternehmen haben häufig Mustercharakter.